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Geltung:

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten als ausdrücklich vereinbart und haben Rechtswirkung zwischen uns und unseren Abnehmern.  Sie haben Vorrang vor etwaigen Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner und gelten, soweit keine individuellen Vereinbarungen vorliegen.

 

Teilunwirksamkeit:

Falls ein Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollte, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.

 

Angebote/Auftragsannahme:

Die Auftragsannahme erfolgt hinsichtlich Menge, Lieferzeit und Liefermöglichkeit freibleibend.  Unsere Angebote sind freibleibend.

  

Nachsichtsklausel:

Von uns stillschweigend - auch mehrfach - geübte Nachsicht gilt nicht als Änderung der jeweiligen Bedingung.

  

Lieferung:

Von unserer Lieferpflicht sind wir befreit, wenn

a) ein von uns nicht zu vertretender Umstand eintritt

b) fällige Rechnungen von unseren Kunden nicht bezahlt sind

c) durch saisonale Erfordernisse Leergutengpässe eintreten und nicht entsprechendes Leergut zurückgegeben wird.

  

Preise:

Die Lieferung unserer Ware erfolgt zu den jeweiligen Tagespreisen, die den Kunden bekanntgegeben werden.  Ist nichts gesondertes vereinbart, dann sind unsere Preise Nettopreise zuzüglich der zu diesem Zeitpunkt geltenden Mehrwertsteuer.

 

Zahlungsbedingungen:

Unsere Rechnungen sind sofort und ohne jeden Abzug zahlbar.  Bei nicht fristgerechter Zahlung behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz der Bundesbank zu berechnen.  Bei Zahlung durch Schecks oder Wechsel erfolgt die Annahme nur zahlungshalber und nicht erfüllungshalber.  Erst nach Gutschrift durch unsere Bank und nach Einlösung durch die bezogene Bank gilt die Zahlung als erfolgt.  Bei Bankeinzug ist die Zahlung erst erfolgt, wenn der Betrag nach Ablauf der Widerspruchsfrist bei uns gutgeschrieben ist.  Sämtliche Kosten der Zahlung gehen zu Lasten unserer Kunden.  Ebenso die Kosten der Nichteinlösung von Zahlungsmitteln.  Wir sind berechtigt, Zahlungen unserer Kunden wahlweise zur Tilgung von Verbindlichkeiten, Krediten, rückständigen Zinsen und Kosten zu verwenden.  Unsere Kunden verzichten auf das Bestimmungsrecht nach § 366, 1 BGB.

 

Gewährleistung für die Ware:

Mengenmäßige Mängel können nur sofort geltend gemacht werden.  Qualitätsmängel können nur innerhalb 8 Tagen geltend gemacht werden.  Bei diesen Mängeln kann nur Ersatzlieferungen verlangt werden.  Rückbier kann nur ersetzt werden, wenn der jeweilige Hersteller das Rückbier anerkannt und uns gutgeschrieben hat.  Durch Ihre Unterschrift oder auch eines Beschäftigten ist die korrekte Lieferung und Leergutrücknahme bestätigt.

 

Leergut/Pfand:

Für Leergut wird der jeweils vereinbarte, bzw. allgemein geltende Pfandsatz erhoben.  Das Leergut ist Eigentum unserer Lieferanten und muss im sortierten und einwandfreien Zustand zurückgegeben werden.

 

Eigentumsvorbehalt/Forderungsabtretung:

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die Weiterveräußerung ist im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung zulässig. Die in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages entstehenden Forderungen gegen einen oder mehrere Dritte werden bereits jetzt an uns abgetreten. Bei nicht fristgerechter Zahlung durch unsere Kunden sind wir berechtigt, die Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Dies gilt auch für künftig entstehende Forderungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung.

 

Eheleute-Haftung:

Eheleute oder Personenmehrheiten als Kunden handeln und haften uns gegenüber als Selbst- und Gesamtschuldner.

 

Bundesdatenschutz:

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz sind wir verpflichtet, Ihnen bekannt zu geben, dass Ihre persönlichen Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung elektronisch gespeichert werden. Die Einwilligung gern. § 3 Bundesdatenschutz, unserer Kunden gilt hierdurch als erteilt.

  

Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Als Erfüllungsort ist ausdrücklich Bamberg vereinbart. Der Gerichtsstand ist Bamberg. Sollte ein anderes Gericht zuständig sein, so gilt unter Kaufleuten trotzdem Bamberg gem. § 38, I ZPO als vereinbart.